Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und übermitteln
Sie es der Geschäftstelle des 1. Paderborner
SV oder geben Sie das Anmeldeformular den Trainern
und Übungsleiter.
Beitragsart |
Jahresbeitrag ab dem 01.07.2019
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Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr |
120,00 €
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Mitglieder ab dem 25. Lebensjahr |
138,00 €
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Familien: |
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2 Erwachsene |
201,60 €
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2 Erwachsene, 1 Kind |
243,60 €
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2 Erwachsene, 2 oder mehr Kinder |
253,20 €
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1 Erwachsener, 1 Kind |
201,60 €
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1 Erwachsener, 2 Kinder |
243,60 €
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1 Erwachsener, 3 oder mehr Kinder |
253,20 €
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2 oder mehr Kinder |
192,00 €
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passive Mitgliedschaft |
75,60 €
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einmalige Aufnahmegebühr |
10,00 €
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Satzung
Die Satzung des Vereins und die dazu erlassenen Bestimmungen
werden mit dem Aufnahmeantrag anerkannt. Die Satzung kann
in der Geschäftsstelle
oder hier im Internet eingesehen
werden.
Familien
Unter den Begriff Familie fallen diejenigen Mitglieder,
die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft leben und
die dazugehörigen Kinder. Kinder dieser Familien werden
zu Beginn des Jahres, indem sie das 25. Lebensjahr vollenden,
automatisch in die Beitragsart "Erwachsene" eingestuft.
Eine entsprechende Anpassung des Familienbeitrages erfolgt
zum gleichen Zeitpunkt.
Aufnahmeantrag
Für jede Person muss
ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden (Bitte auch bei
Familien für jeden Familienangehörigen ein weiteres
Formular benutzen). Der ausgefüllte Antrag kann abgegeben
werden über den Übungsleiter / die Übungsleiterin,
donnerstags im Eingangsbereich des Maspernbades (von 19:30
bis 20:00 Uhr) an einen Verantwortlichen des 1. PSV, während
der Öffnungszeiten der PSV-Geschäftsstelle
(zur Zeit dienstags, 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr, donnerstags,
16.00 Uhr bis 20.30 Uhr) oder per Post.
Änderungen / Mahngebühr
Wenn sich Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift
oder anderer Daten ergeben, so ist jedes Mitglied verpflichtet,
dies der PSV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
Sollte aufgrund einer nicht gemeldeten Kontoänderung/-auflösung
oder anderer Umstände, die das Mitglied zu verantworten
hat, der Beitrag nicht pünktlich eingezogen werden
können, so wird eine Mahngebühr in Höhe von
5,- Euro fällig.
Austritt / Kündigung
Ein Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur
zum 30.06. und 31.12. des Jahres zulässig. Die schriftliche
Austrittserklärung unter Angabe des Vornamens, Namens und
der vollständigen Adresse muss der Geschäftsstelle des Vereins
spätestens vier Wochen vor Ablauf der genannten Stichtage
zugehen.
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