Bitte füllen Sie das Aufnahmeantrag möglichst am Bildschirm
vollständig aus (Seite 1) und übermitteln Sie
diesen der Geschäftstelle
des 1. Paderborner SV oder geben Sie den Aufnahmeantrag
den Trainern und
Übungsleitern.
Sie müssen uns lediglich die Seite 1 übermitteln!
Beitragsart |
Jahresbeitrag ab
dem 01.07.2019
|
Monatsbeitrag ab
dem 01.07.2024
|
Jahresbeitrag ab
dem 01.07.2024
|
Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr |
120,00 €
|
12,50 €
|
150,00 €
|
Mitglieder ab dem 25. Lebensjahr |
138,00 €
|
14,50 €
|
174,00 €
|
Familien: |
|
|
|
2 Erwachsene |
201,60 €
|
21,00 €
|
252,00 €
|
2 Erwachsene, 1 Kind |
243,60 €
|
25,50 €
|
306,00 €
|
2 Erwachsene, 2 oder mehr Kinder |
253,20 €
|
26,50 €
|
318,00 €
|
1 Erwachsener, 1 Kind |
201,60 €
|
21,00 €
|
252,00 €
|
1 Erwachsener, 2 Kinder |
243,60 €
|
25,50 €
|
306,00 €
|
1 Erwachsener, 3 oder mehr Kinder |
253,20 €
|
26,50 €
|
318,00 €
|
2 oder mehr Kinder |
192,00 €
|
20,00 €
|
240,00 €
|
passive Mitgliedschaft |
75,60 €
|
5,00 €
|
60,00 €
|
einmalige Aufnahmegebühr |
10,00 €
|
|
10,00 €
|
Satzung
Die Satzung des Vereins und die dazu erlassenen Bestimmungen
werden mit dem Aufnahmeantrag anerkannt. Die Satzung kann
in der Geschäftsstelle
oder hier im Internet eingesehen
werden.
Familien
Unter den Begriff Familie fallen diejenigen Mitglieder,
die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft leben und
die dazugehörigen Kinder. Kinder dieser Familien werden
zu Beginn des Jahres, indem sie das 25. Lebensjahr vollenden,
automatisch in die Beitragsart "Erwachsene" eingestuft.
Eine entsprechende Anpassung des Familienbeitrages erfolgt
zum gleichen Zeitpunkt.
Aufnahmeantrag
Für jede Person muss
ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden (Bitte auch bei
Familien für jeden Familienangehörigen ein weiteres
Formular benutzen). Der ausgefüllte Antrag kann abgegeben
werden über den Übungsleiter / die Übungsleiterin,
donnerstags im Eingangsbereich des Maspernbades (von 19:30
bis 20:00 Uhr) an einen Verantwortlichen des 1. PSV, während
der Öffnungszeiten der PSV-Geschäftsstelle
(zur Zeit dienstags, 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr, donnerstags,
16.00 Uhr bis 20.30 Uhr) oder per Post.
Änderungen / Mahngebühr
Wenn sich Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift
oder anderer Daten ergeben, so ist jedes Mitglied verpflichtet,
dies der PSV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
Sollte aufgrund einer nicht gemeldeten Kontoänderung/-auflösung
oder anderer Umstände, die das Mitglied zu verantworten
hat, der Beitrag nicht pünktlich eingezogen werden
können, so wird eine Mahngebühr in Höhe von
5,- Euro fällig.
Austritt / Kündigung
Ein Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur
zum 30.06. und 31.12. des Jahres zulässig. Die schriftliche
Austrittserklärung unter Angabe des Vornamens, Namens und
der vollständigen Adresse muss der Geschäftsstelle des Vereins
spätestens vier Wochen vor Ablauf der genannten Stichtage
zugehen.
Leistungsansprüche der Mitglieder
Der Verein freut sich über jedes Neumitglied und versucht
jedem Neumitglied ein attraktives Angebot zu unterbreiten.
Der Mitgliedsbeitrag stellt aber kein Entgelt für
ein bestimmtes Leistungsangebot dar. Er dient allein
dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist an keine
Gegenleistung gekoppelt. Daher muss er auch bei vorübergehend
ruhender Vereinsaktivität (z.B. Bäderschließung)
nicht erstattet werden. Der 1. PSV erhebt einen (Solidar-)Beitrag,
der neben anderen Zuschüssen, Spenden und Kursgebühren
zur teilweisen Deckung der laufenden Kosten eingesetzt wird.
Es besteht nach einer Anmeldung kein Anspruch auf
eine Teilnahme an einem bestimmten Angebot des Vereins.
Wir bitten Sie daher im Vorfeld abzuklären,
ob bei dem von Ihnen gewünschten Angebot Kapazitäten
bzw. Plätze verfügbar sind. Bzgl. unserer Schwimmangebote
im Nachwuchsbereich verweisen wir insbesondere auf die Informationen
zum Sichtungsschwimmen für Kinder im Alter von 6 bis
8 Jahren. Bei allen anderen Angeboten nehmen Sie bitte
im Vorfeld mit dem/der
zuständigen Fachwart/in Kontakt auf.
Eine Ausnahme ist unser Donnerstagabend-Schwimmen
(ab 19:30 Uhr). An diesem Angebot kann jedes Vereinsmitglied
teilnehmen und es gibt momentan keine Teilnahmebegrenzung,
da genügend Wasserflächen zur Verfügung steht.
Aber auch dies könnte sich in der Zukunft mal ändern.
Kurse für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder
Anders als beim Mitgliedsbeitrag verhält es sich bei
Zahlungen, die direkt mit einer Gegenleistung verbunden
sind. Kursgebühren werden auf Anfrage erstattet oder
die Kurseinheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeholt, wenn die Kurseinheiten nicht durchgeführt
werden können.
Alle Vereinsmitglieder haben momentan Anspruch auf eine
um 50 Prozent reduzierte Kursgebühr. Aufgrund der Vereinsmitgliedschaft
besteht aber kein Anspruch auf eine Bevorzugung im Rahmen
der Vergabe der Kursplätze. Hier gelten die Ausschreibungsbedingungen
der Kurse. Grundsätzlich werden die Kursplätze
ab Anmeldebeginn nach chronologischem Eingang der Anmeldung
vergeben.
|