[06.12.2021,
C.
Kops]
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Vereinsmitglieder,
liebe Eltern,
leider haben die vergangenen Wochen und Monate
gezeigt, dass die Pandemie bisher nicht erfolgreich
eingedämmt werden konnte.
Ärzte und Wissenschaftler sind sich einig,
dass wir die Pandemie nur mit einer höheren
Impfquote in allen Altersgruppen, für die
eine Impfempfehlung der STIKO besteht, erfolgreich
bekämpfen können. Am 24.11.2021 wurde
die sog. 3G-Regel am Arbeitsplatz und die 2G-Regel
ab dem 16. Lebensjahr in unseren Schwimmbädern
und Sportstätten eingeführt (mit den
bekannten Ausnahmen), siehe Hygiene-
und Zutrittskonzept der PaderBäder GmbH
vom 24.11.2021.
Die Umsetzung bereitete unserem Verein keine
Probleme, da die Altersgruppe der über
16-Jährigen Aktiven vollständig geimpft
oder genesen ist. Durch die ab dem 04.12.2021
gültige Coronaschutzverordnung des Landes
NRW wurde wieder eine Ausnahmeregelung bis zum
16.01.2022 für Schülerinnen und Schüler
im Alter von 16 und 17 Jahren geschaffen. Wir
sehen aber keine Veranlassung für eine
"Rolle rückwärts" und belassen
es bei der Regelung, die seit dem 24.11.2021
gilt.
Unseren Trainerinnen und Trainern, die mit
Kindern im Grundschulalter oder Vorschulalter
arbeiten, konnten wir bereits im April/Mai ein
Impfangebot vermitteln. Dieses Angebot wurde
ausnahmslos dankend angenommen. Bereits Ende
Juli des Jahres waren alle Trainerinnen und
Trainer im PSV vollständig geimpft und
haben jetzt zum großen Teil eine Auffrischungsimpfung
erhalten, bzw. in Kürze für diese
einen Termin. Sie gingen und gehen mit gutem
Beispiel voran.
Wir bitten Sie, sollten Sie oder Ihre Kinder
ab 12 Jahren noch nicht geimpft sein, lassen
Sie sich impfen. Die Impfung verhindert nicht
zu 100% eine Ansteckung oder Weitergabe des
SARS COV2 Virus, aber sie reduziert das Risiko
einer eigenen Ansteckung und einer Weitergabe
deutlich. Ein schwerer Verlauf wird durch die
Impfung fast immer verhindert. Sollten Sie zur
Impfung Informationen, Beratung oder einen Termin
benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre
Hausärztin / Ihren Hausarzt. Impfen ohne
Termin ist an vielen Stellen in Paderborn möglich,
siehe: https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/impfen/impfen.php
.
Die Impfstelle Salzkotten (Stadthalle Salzkotten)
hat für diese Woche Impftermine (Erstimpfung)
speziell für die Altersgruppe 12 bis 30
Jahre frei geschaltet. Momentan sind noch viele
freie Kapazitäten verfügbar. Terminbuchungen
unter:
https://cqm.cleverq.de/public/appointments/DRK_Impfstelle_Paderborn/index.html?lang=de
Das Geschäftsführende Präsidium
(zzgl. 5 weiteren Personen aus dem erweiterten
Präsidium) hat am 23.11.2021 einstimmig
beschlossen, dass wir in unserem Verein ab Januar
2022 die 2G-Regel ab dem 12. Lebensjahr anwenden
werden. Dies soll natürlich mit Übergangsfristen
umgesetzt werden, damit alle Kinder und Jugendliche
auch die Möglichkeit zur Impfung haben.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem 01.01.2022
Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2009
und älter (unter 16 Jahre) nur dann an
unseren Vereinsangeboten teilnehmen können,
wenn sie mindestens die erste Impfung nachweisen.
Der Nachweis einer vollständigen Impfung
ist ab dem 14.02.2022 Voraussetzung für
die Teilnahme. Für den Jahrgang 2010 ist
der Nachweis einer vollständigen Impfung
spätestens zwei Monate nach dem zwölften
Geburtstag zu erbringen. Die einzige Ausnahme
sind Personen (altersunabhängig), die sich
aus medizinischen Gründen nicht impfen
lassen können. Wir benötigen in einem
solchen Fall ein entsprechendes ärztliches
Attest.
Unsere Trainerinnen und Trainer werden die
entsprechenden Nachweise kontrollieren.
Wir hoffen auf Ihr/Euer Verständnis und
bitten um Ihre/Eure Unterstützung.
Wir wünschen Ihnen/Euch und Ihren/Euren
Familien und Angehörigen eine gesunde und
trotz der Rahmenbedingungen schöne Vorweihnachtszeit.
Ihr/Euer Geschäftsführendes Präsidium
Christian Kops, Caroline Ernst, Judith Knüwer,
Dr. Fabian Hoya
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