[03.04.2022,
C.
Kops]
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Vereinsmitglieder,
liebe Eltern,
viele staatliche Maßnahmen, die zur Eindämmung
der Pandemie ergriffen wurden, werden mit dem heutigen
Tag abgeschafft. Es wird aber weiterhin darauf verwiesen,
dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und die Bundesregierung
setzt auf Rücksichtnahme und Eigenverantwortung
der Bürgerinnen und Bürger.
Ärzte und Wissenschaftler sind sich darüber
einig, dass die Impflücke nach wie vor viel zu
groß ist. Die vorhandenen Impfstoffe schützen
weniger gut vor einer Infektion durch die momentan
vorherrschenden Varianten des SARS COV2 Virus, sie
schützen aber nach wie vor sehr gut vor einer
schweren Erkrankung und sorgen für einen milderen
Verlauf. Den Aufruf zur Impfung in allen Altersgruppen,
für die eine Impfempfehlung der STIKO besteht,
unterstützen wir ausdrücklich!
Gemäß §2 Abs. 2 unserer Satzung ist
ein Zweck des 1. Paderborner SV die Förderung
der öffentlichen Gesundheitspflege. Diesem Zweck
möchten wir nachkommen, in dem wir auch weiterhin
für eine Impfung werben und mit unseren Maßnahmen
eine Erhöhung der Impfquote fördern.
Für alle Personen ab 18 Jahren, die an unseren
Vereinsangeboten teilnehmen oder diese durchführen,
bleibt die bestehende 2G-Regel gültig.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis
17 Jahren ermöglichen wir die Teilnahme unter
der 3G-Regelung. Für ungeimpfte Kinder und Jugendliche
ist eine Teilnahme nur durch einen negativen medizinischen
Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24
Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
möglich. Es werden ausschließlich Tests
eines offiziell anerkannten Testzentrums akzeptiert
(keine Arbeitgeberbescheinigungen oder Schultestungen).
Dies vor dem Hintergrund der wegfallenden Schultestungen
bzw. der freiwilligen Handhabung der Schultestungen.
Da die Bürgertests in den offiziell anerkannten
Testzentren bis Ende Juni 2022 weiterhin kostenlos
sind, halten wir diese Regelung für zumutbar.
Wir empfehlen allen Personen das Angebot der kostenlosen
Tests regelmäßig in Anspruch zu nehmen,
um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen.
Für Kinder bis einschließlich 11 Jahren
bleibt es bei der bestehenden Regelung, sie müssen
keine Nachweise erbringen.
Nach dem zwölften Geburtstag ist der Nachweis
einer vollständigen Impfung spätestens zwei
Monate später zu erbringen. Wird dieser Nachweis
nicht erbracht, ist ein aktueller negativer Test vorzulegen,
siehe oben.
Die einzige Ausnahme sind Personen (altersunabhängig),
die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen
lassen können. Wir benötigen in einem solchen
Fall ein entsprechendes ärztliches Attest und
bei der Teilnahme an unseren Angeboten einen negativen
medizinischen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter
als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als
48 Stunden). Es werden ausschließlich Tests
eines offiziell anerkannten Testzentrums akzeptiert
(keine Arbeitgeberbescheinigungen oder Schultestungen).
Das Geschäftsführende Präsidium des
Vereins hat diese Regelung am 31.03.2022 beschlossen.
Sie ist ab dem 04. April 2022 bis auf weiteres gültig.
Unsere Trainerinnen und Trainer werden die entsprechenden
Nachweise kontrollieren.
Wir hoffen auf Ihr/Euer Verständnis und bitten
um Ihre/Eure Unterstützung.
Ihr/Euer Geschäftsführendes Präsidium
Christian Kops, Caroline Ernst, Judith Knüwer,
Dr. Fabian Hoya
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