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News 2022

[03.04.2022, C. Kops]
Sportausübung im 1. Paderborner SV ab 04. April 2022 — 2G ab 18 Jahren und 3G von 12 bis 17 Jahren

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern,
viele staatliche Maßnahmen, die zur Eindämmung der Pandemie ergriffen wurden, werden mit dem heutigen Tag abgeschafft. Es wird aber weiterhin darauf verwiesen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und die Bundesregierung setzt auf Rücksichtnahme und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Ärzte und Wissenschaftler sind sich darüber einig, dass die Impflücke nach wie vor viel zu groß ist. Die vorhandenen Impfstoffe schützen weniger gut vor einer Infektion durch die momentan vorherrschenden Varianten des SARS COV2 Virus, sie schützen aber nach wie vor sehr gut vor einer schweren Erkrankung und sorgen für einen milderen Verlauf. Den Aufruf zur Impfung in allen Altersgruppen, für die eine Impfempfehlung der STIKO besteht, unterstützen wir ausdrücklich!

Gemäß §2 Abs. 2 unserer Satzung ist ein Zweck des 1. Paderborner SV die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Diesem Zweck möchten wir nachkommen, in dem wir auch weiterhin für eine Impfung werben und mit unseren Maßnahmen eine Erhöhung der Impfquote fördern.

Für alle Personen ab 18 Jahren, die an unseren Vereinsangeboten teilnehmen oder diese durchführen, bleibt die bestehende 2G-Regel gültig.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren ermöglichen wir die Teilnahme unter der 3G-Regelung. Für ungeimpfte Kinder und Jugendliche ist eine Teilnahme nur durch einen negativen medizinischen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) möglich. Es werden ausschließlich Tests eines offiziell anerkannten Testzentrums akzeptiert (keine Arbeitgeberbescheinigungen oder Schultestungen).

Dies vor dem Hintergrund der wegfallenden Schultestungen bzw. der freiwilligen Handhabung der Schultestungen.

Da die Bürgertests in den offiziell anerkannten Testzentren bis Ende Juni 2022 weiterhin kostenlos sind, halten wir diese Regelung für zumutbar. Wir empfehlen allen Personen das Angebot der kostenlosen Tests regelmäßig in Anspruch zu nehmen, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen.

Für Kinder bis einschließlich 11 Jahren bleibt es bei der bestehenden Regelung, sie müssen keine Nachweise erbringen.

Nach dem zwölften Geburtstag ist der Nachweis einer vollständigen Impfung spätestens zwei Monate später zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist ein aktueller negativer Test vorzulegen, siehe oben.

Die einzige Ausnahme sind Personen (altersunabhängig), die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wir benötigen in einem solchen Fall ein entsprechendes ärztliches Attest und bei der Teilnahme an unseren Angeboten einen negativen medizinischen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Es werden ausschließlich Tests eines offiziell anerkannten Testzentrums akzeptiert (keine Arbeitgeberbescheinigungen oder Schultestungen).

Das Geschäftsführende Präsidium des Vereins hat diese Regelung am 31.03.2022 beschlossen. Sie ist ab dem 04. April 2022 bis auf weiteres gültig.

Unsere Trainerinnen und Trainer werden die entsprechenden Nachweise kontrollieren.

Wir hoffen auf Ihr/Euer Verständnis und bitten um Ihre/Eure Unterstützung.

Ihr/Euer Geschäftsführendes Präsidium
Christian Kops, Caroline Ernst, Judith Knüwer, Dr. Fabian Hoya

Sportausübung im 1. Paderborner SV ab 04.04.2022 — 2G ab 18 Jahren und 3G von 12 bis 17 Jahren (PDF-Datei, 2 Seiten, 49 kb)
Handreichung 2G-Regelung ab 18 Jahren und 3G-Regelung von 12 bis 17 Jahren im 1. Paderborner SV ab dem 04. April 2022 (PDF-Datei, 2 Seiten, 64 kb)
 
 

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